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Jahrgang 1977, freier Journalist u.a. für ARD Report München, ZDF Frontal21 und die Tagesschau.
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Stellungnahme zu „fake“-Vorwürfen von Seiten der StA und des LKA Hamburg
Gegen meine Person werden von StA 65 und LKA 63 in Hamburg Anwürfe erhoben, ich hätte Interviews mit einem illegalen Waffenhändler gefälscht. Gegen den diesbezüglich am 11.3.2010 vor dem Amtsgericht Hamburg erfolgten Freispruch ging die StA Hamburg aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen in die Berufung. Derzeit steht eine vollumfängliche Klärung dieser befremdlichen Vorträge bedauerlicherweise immer noch aus. Aufgrund der Schwere solcher Vorwürfe sehe ich mich jedoch gezwungen, diesbezüglich öffentlich Stellung zu nehmen wie folgt:
Selbstverständlich habe ich meinen Interviewpartner vor Ausstrahlung und Abdruck der Interviews auf den Wahrheitsgehalt seiner Aussagen hin, es handele sich bei ihm um einen illegalen Waffenhändler, intensiv überprüft. Schon aufgrund meiner journalistischen Sorgfaltspflichten verließ ich mich nicht allein auf seine diesbezüglichen Behauptungen, sondern verlangte konkrete Nachweise für seine Tätigkeit. Aus diesem Grund ließ ich ihn sich mir gegenüber mit Täterwissen authentisieren, das ich auf den Tatsachengehalt hin überprüfen konnte: Die von ihm als aus einem Diebstahl stammend beschriebene Waffe stammte ausweislich der polizeilichen Sachfahndungsdateien tatsächlich aus einem Diebstahl. Anhand der dokumentierten Seriennummer dieser Waffe war eine Zuordnung zweifelsfrei möglich. Die besagte Passage in den Interviews wurde nachweislich auch ausgestrahlt. Eine unabhängige Prüfung dieser Authentisierung durch den für die Ermittlungen verantwortlich zeichnenden Kriminalhauptkommissar führte zu einem identischen Ergebnis, das von ihm auch beurkundet, jedoch bedauerlicherweise nicht in den meine Person sondern den einen Dritten betreffenden Teil der Ermittlungsakten abgeheftet wurde.
Mir war zum Zeitpunkt der Recherchen bekannt, dass in der Vergangenheit beim Thema des „illegalen Waffenhandels“ bereits manipulierte Fernsehinterviews von Dritten zur Ausstrahlung gelangt waren. Gerade aus diesem Grund legte ich hohen Wert auf die Erfüllung der mir obliegenden Sorgfaltspflichten als Journalist und vertrat die klare Auffassung, dem Fernsehzuschauer konkrete Unterscheidungsmerkmale bieten zu müssen, diese Interviews als nachweislich echt verorten zu können. Andere Wege, meine Sorgfaltspflichten erfüllen zu können, etwa durch eine Begleitung eines tatsächlichen Waffengeschäfts mit Dritten mit der Kamera oder die Abgabe einer Versicherung an Eidesstatt durch meinen Interviewpartner, wurden überlegt, jedoch bereits frühzeitig als nicht realisierbar verworfen. Möglichkeiten eines Nachweises mittels einer Steuererklärung oder auch anderer amtlicher Dokumente schieden bereits aufgrund der Natur der Sache von vornherein aus, so dass mir der Nachweis durch solches Täterwissen als eine angemessene Möglichkeit zur Erfüllung meiner journalistischen Sorgfaltspflichten erschien und auch weiterhin erscheint.
Um ausschließen zu können, dass dieses Täterwissen von meinem Interviewpartner zufällig erlangt worden war oder eine Fehlinterpretation meinerseits bezüglich dieses Täterwissens vorliegen könnte, ließ ich mir von meinem Interviewpartner zusätzlich illegale Waffen zum Kauf anbieten. Der diesbezügliche Schriftverkehr, in dem mir von meinem Interviewpartner eine erlaubnispflichtige Pistole „Glock ohne Nummer“ zum Kauf angeboten wurde, wurde von mir am 11.3.2010 dem Amtsgericht Hamburg als Beweismittel vorgelegt.
Aufgrund dieser Sachlage und der Tatsache, dass mein Interviewpartner auch ausdrücklich wegen des unerlaubten Handels mit Waffen angeklagt wurde, ist für mich nicht mehr nachvollziehbar, wie StA und LKA zu der Überzeugung gelangten, es habe sich bei den besagten Interviews um „fakes“ gehandelt - zumal auch im Rahmen der Ermittlungen zu keiner Zeit eine Prüfung dieser Interviews durch die verantwortlichen Beamten stattgefunden hat. Es hat allerdings den Anschein, als ginge es StA und LKA nicht darum, Gesetze nach einer objektiven Faktenlage zu vollziehen sondern vielmehr ein gewünschtes Ergebnis vorzulegen, das mir nur noch als durch sachfremde Erwägungen motiviert erklärlich ist. Sachfremde Erwägungen einer Demontage meiner Person in meiner Funktion als Journalist unter einer „Amerikanisierung“ des Prozesses und einer einhergehenden Instrumentalisierung der kritischen Öffentlichkeit. Damit gerade die Öffentlichkeit sich aber einen objektiven Eindruck von der Faktenlage zu verschaffen vermag, habe ich mich nach einer sorgfältigen Abwägung zwischen einem denkbaren Vorgriff auf die Berufungsverhandlung einerseits und den Interessen an einer Verhinderung der Instrumentalisierung einer kritischen Öffentlichkeit andererseits dazu entschlossen, auf dieser Website einen Teil der Beweise für die Echtheit meiner Berichterstattung sowie die befremdlichen Methoden von StA und LKA Hamburg zu veröffentlichen.
Lars Winkelsdorf,
Hamburg, den 23.1.2012
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